AGB

Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 01. April 2009
1. Geltungsbereich:
Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen. Allgemeine Gechäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich widersprechen.

2. Angebot und Vertragsabschluß:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An die durch schriftliches Angebot
abgegebenen Preise halten wir uns, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart, 7 Tage gebunden. Wir berechnen keine Mindermengenzuschläge. Für Aufträge unter EUR 130,00 erlauben wir uns, Frachtkosten in Höhe von EUR 5,99 pro Paket zu berechnen., sofern die Aufträge von uns per Paketdienst versendet werden. Aus versicherungstechnischen Gründen berechnen wir immer eine Versicherungs- und Verpackungsschutzpauschale in Höhe von EUR 1,99. Unsere Preise gelten jeweils in der angegebenen Währung.

3. Lieferzeiten:
Die vereinbarten Lieferzeiten beginnen mit dem Tag des Eingangs einer schriftlich fixier ten Bestellung. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der beschriebenen Frist unser Haus verlässt. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei allgem. Maßnahmen des jeweiligen Landes im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb unseres Willens liegen. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Teillieferungen sind zulässig.

4. Gefahrenübergang und Entgegennahme:
Der Versand erfolgt im Normalfall auf Gefahr des Käufers. Jedoch durch Berechnung der
unter Punkt 2 aufgeführten Versicherungs- und Verpackungsschutzpauschale übernehmen wir sämtliche Schäden bzw. Ausfälle. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung und bei Auslieferung durch Unterliefer er, jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht berechnet wurde.

5. Gewährleistung:
Der Besteller hat die empfangene Ware sofort und direkt bei Anlieferung auf Mängel zu untersuchen. Pakete, bei denen Schäden bereits von aussen sichtbar sind, dürfen zwecks Haftung des Anlieferers nicht angenommen werden. Der Anlieferer ist wiederum vertraglich mit uns verpflichtet, das beschädigte Paket an uns zurückzuliefern und eine Beschädigung anzuzeigen. Sollte seitens des Bestellers nicht darauf geachtet werden, kann ein Haftungsausschluss unsererseits erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Eine Weiterveräusserung der Vorbehalts-ware ist dem Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung gestattet, dass er mit seinen Abnehmern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt, wie vor, vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware insbesondere Verpfändung und Sicherungs-Übereignung ist der Besteller ohne unser Einverständnis nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräusserung tritt der Besteller schon jetzt zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus der Weiterveräusserung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Verfolgung der Rechte des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern erforderlich sind. Pfändung und Beschlagnahme der Vorbehaltswaren sind uns unverzüglich anzuzeigen. Daraus entstehende Investitionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

7. Rücktritt und Haftung:
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung vor Gefahrenübergang
endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen und wenn bei Bestellung gleichartiger Gegenstände di e Ausführung eines Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall, so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. Der Besteller hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene Nachfrist für die Auslieferung oder Ersatzlief erung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser Verschulden fruchtlos verstreiche n lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns. Sollte nach Einsatz einer von uns bezogenen Ware diese nicht mangelfrei funktionieren, so behalten wir uns das Recht einer Nachbesserung vor. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Bestellers insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Einsatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Schäden, die angeblich durch die von uns gelieferten Waren entstanden sind, sind vor einer Reparatur schriftlich anzuzeigen, damit eine von uns in Auftrag gegebene Besichtigung bzw. auch eine Reparatur durchgeführt werden kann. Falls ein Schaden durch das von uns beauftragte Unternehmen nicht beseitigt werden kann, erhält der Bestel ler nach Rücksprache die Genehmigung, den Schaden zu unseren Lasten reparieren zu lassen. Teile, die hierfür ausgetauscht werden müssen, werden uns unverzüglich zur Prüfung vorgelegt, da diese durch den Ersatz auch automatisch in unseren Besitz übergehen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitender Angestellter und in Fällen, in denen nach Produkthaltungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.

8. Warenrücknahmen:
Warenrücksendungen werden nur nach telefonischer Voranmeldung, und schriftlicher Zustimmung angenommen. Unfrei gesendete Pakete werden nicht.angenommen.

Bei Rücknahme von Original Toner & Tinten: von OEM & Recycling Ware: von Neutralen & originalen Farbbänder:
Bis 3 Monate 10% Abzug Bis 6 Monate 10% Abzug Bis 3 Monate 30% Abzug
3 - 6 Monate 25% Abzug 6 - 9 Monate 25% Abzug 3 - 6 Monate 50% Abzug
6 - 9 Monate 50% Abzug 9 - 12 Monate 30% Abzug - über 6 Monate kein Umtausch möglich
9-12 Monate 80% Abzug 12 - 18 Monate 50% Abzug  
- über 12 Monate kein Umtausch möglich 18 - 24 Monate 70% Abzug  

Gutschriften aus Warenrücksendungen werden nur zur Verrechnung ausgestellt, abzüglich der entstandenen Frachtkosten und unter Berücksichtigung der eventuell bezogenen Staffel- Bonusartikel.

9. Zuständigkeit und salvatorische Klausel: Zuständig bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind, wenn der Besteller oder dessen Beauftragter Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die Gerichte in Düsseldorf. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Die Vertragsbeziehungen der Parteien unterliegen deutschem Recht.
Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso wie die UN -Konventionen über Verträge für den internationalen Kauf von Sachen . Sollte eine oder mehrere Klauseln vor Gesetz unwirksam sein, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel soll dasjenige als Vertragsinhalt vereinbart sein, was in rechtswirksamer W eise den Vertragszweck fördert.

Reseller Trading Company Düsseldorf GmbH