AGB
Verkaufs- und Lieferbedingungen Stand 01. April 2009
1. Geltungsbereich:
Aufträge werden von uns zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen.
Allgemeine Gechäftsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht,
auch wenn wir nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich
widersprechen.
2. Angebot und Vertragsabschluß:
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. An die durch schriftliches
Angebot
abgegebenen Preise halten wir uns, sofern nicht anders ausdrücklich vereinbart,
7 Tage gebunden. Wir berechnen keine Mindermengenzuschläge. Für
Aufträge unter EUR 130,00 erlauben wir uns, Frachtkosten in Höhe
von EUR 5,99 pro Paket zu berechnen., sofern die Aufträge von uns per
Paketdienst versendet werden. Aus versicherungstechnischen Gründen berechnen
wir immer eine Versicherungs- und Verpackungsschutzpauschale in Höhe
von EUR 1,99. Unsere Preise gelten jeweils in der angegebenen Währung.
3. Lieferzeiten:
Die vereinbarten Lieferzeiten beginnen mit dem Tag des Eingangs einer schriftlich
fixier ten Bestellung. Sie ist eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der
beschriebenen Frist unser Haus verlässt. Die Lieferfrist verlängert
sich angemessen bei allgem. Maßnahmen des jeweiligen Landes im Rahmen
von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie bei Eintritt
unvorhergesehener Hindernisse, die ausserhalb unseres Willens liegen. Dies
gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Teillieferungen
sind zulässig.
4. Gefahrenübergang und Entgegennahme:
Der Versand erfolgt im Normalfall auf Gefahr des Käufers. Jedoch durch
Berechnung der
unter Punkt 2 aufgeführten Versicherungs- und Verpackungsschutzpauschale
übernehmen wir sämtliche Schäden bzw. Ausfälle. Dies gilt
auch bei frachtfreier Lieferung und bei Auslieferung durch Unterliefer er,
jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht berechnet wurde.
5. Gewährleistung:
Der Besteller hat die empfangene Ware sofort und direkt bei Anlieferung auf
Mängel zu untersuchen. Pakete, bei denen Schäden bereits von aussen
sichtbar sind, dürfen zwecks Haftung des Anlieferers nicht angenommen
werden. Der Anlieferer ist wiederum vertraglich mit uns verpflichtet, das
beschädigte Paket an uns zurückzuliefern und eine Beschädigung
anzuzeigen. Sollte seitens des Bestellers nicht darauf geachtet werden, kann
ein Haftungsausschluss unsererseits erfolgen.
6. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller
Zahlungen aus dem
Liefervertrag vor. Eine Weiterveräusserung der Vorbehalts-ware ist dem
Besteller nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und unter der Bedingung
gestattet, dass er mit seinen Abnehmern ebenfalls einen Eigentumsvorbehalt,
wie vor, vereinbart. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware
insbesondere Verpfändung und Sicherungs-Übereignung ist der Besteller
ohne unser Einverständnis nicht berechtigt. Für den Fall der Weiterveräusserung
tritt der Besteller schon jetzt zur Erfüllung aller unserer Ansprüche
die ihm aus der Weiterveräusserung entstehenden Forderungen mit allen
Nebenrechten an uns ab. Der Besteller ist verpflichtet, uns alle Auskünfte
zu geben und Unterlagen auszuhändigen, die zur Verfolgung der Rechte
des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern erforderlich sind. Pfändung
und Beschlagnahme der Vorbehaltswaren sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Daraus entstehende Investitionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Bei
vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug,
sind wir zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur
Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumvorbehalts sowie die
Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt
vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.
7. Rücktritt und Haftung:
Der Besteller kann vom Vertrag zurücktreten, wenn uns die gesamte Lieferung
vor Gefahrenübergang
endgültig unmöglich wird; dasselbe gilt bei Unvermögen und
wenn bei Bestellung gleichartiger Gegenstände di e Ausführung eines
Teils der Lieferung der Anzahl nach unmöglich wird und er ein berechtigtes
Interesse an der Ablehnung einer Teillieferung hat. Ist dies nicht der Fall,
so kann der Besteller die Gegenleistung entsprechend mindern. Der Besteller
hat ferner ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns gestellte angemessene
Nachfrist für die Auslieferung oder Ersatzlief erung bezüglich eines
von uns zu vertretenden Mangels im Sinne der Lieferbedingungen durch unser
Verschulden fruchtlos verstreiche n lassen. Das Rücktrittsrecht des Bestellers
besteht auch in sonstigen Fällen des Fehlschlagens der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung durch uns. Sollte nach Einsatz einer von uns bezogenen
Ware diese nicht mangelfrei funktionieren, so behalten wir uns das Recht einer
Nachbesserung vor. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche
des Bestellers insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie
auf Einsatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen
Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Schäden,
die angeblich durch die von uns gelieferten Waren entstanden sind, sind vor
einer Reparatur schriftlich anzuzeigen, damit eine von uns in Auftrag gegebene
Besichtigung bzw. auch eine Reparatur durchgeführt werden kann. Falls
ein Schaden durch das von uns beauftragte Unternehmen nicht beseitigt werden
kann, erhält der Bestel ler nach Rücksprache die Genehmigung, den
Schaden zu unseren Lasten reparieren zu lassen. Teile, die hierfür ausgetauscht
werden müssen, werden uns unverzüglich zur Prüfung vorgelegt,
da diese durch den Ersatz auch automatisch in unseren Besitz übergehen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
unserer Organe oder leitender Angestellter und in Fällen, in denen nach
Produkthaltungsgesetz bei Fehlern des Liefergegenstandes für Personen
oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
8. Warenrücknahmen:
Warenrücksendungen werden nur nach telefonischer Voranmeldung, und schriftlicher
Zustimmung angenommen. Unfrei gesendete Pakete werden nicht.angenommen.
Bei Rücknahme von Original Toner & Tinten: | von OEM & Recycling Ware: | von Neutralen & originalen Farbbänder: |
Bis 3 Monate 10% Abzug | Bis 6 Monate 10% Abzug | Bis 3 Monate 30% Abzug |
3 - 6 Monate 25% Abzug | 6 - 9 Monate 25% Abzug | 3 - 6 Monate 50% Abzug |
6 - 9 Monate 50% Abzug | 9 - 12 Monate 30% Abzug | - über 6 Monate kein Umtausch möglich |
9-12 Monate 80% Abzug | 12 - 18 Monate 50% Abzug | |
- über 12 Monate kein Umtausch möglich | 18 - 24 Monate 70% Abzug |
Gutschriften aus Warenrücksendungen werden nur zur Verrechnung
ausgestellt, abzüglich der entstandenen Frachtkosten und unter Berücksichtigung
der eventuell bezogenen Staffel- Bonusartikel.
9. Zuständigkeit und salvatorische Klausel: Zuständig bei
allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten sind,
wenn der Besteller oder dessen Beauftragter Vollkaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts ist, die Gerichte in Düsseldorf.
Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen. Die Vertragsbeziehungen
der Parteien unterliegen deutschem Recht.
Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen
über bewegliche Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso
wie die UN -Konventionen über Verträge für den internationalen
Kauf von Sachen . Sollte eine oder mehrere Klauseln vor Gesetz unwirksam sein,
so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle
der unwirksamen Klausel soll dasjenige als Vertragsinhalt vereinbart sein,
was in rechtswirksamer W eise den Vertragszweck fördert.
Reseller Trading Company Düsseldorf GmbH